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   StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910   

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StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910 (https://dejure.org/2006,11296)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14.06.2006 - P.St. 1910 (https://dejure.org/2006,11296)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - P.St. 1910 (https://dejure.org/2006,11296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 28 Abs 1 S 2 GG, Art 92 GG, ... Art 78 Abs 2 Verf HE, § 52 Abs 2 S 1 StGHG HE, Art 73 Abs 2 S 1 Verf HE, Art 73 Abs 3 Verf HE, Art 75 Abs 3 S 1 Verf HE, § 7 Abs 1 WahlG HE, § 10 Abs 5 S 2 WahlG HE, § 40 Abs 3 S 1 Halbs 1 WahlG HE, § 24 Abs 1 StGHG HE
    Wahlprüfungsbeschwerde: Kein erheblicher Wahlfehler bei Landtagswahl 2003 - Wahlkreiseinteilung, Zwei-Stimmen-Verfahren und Nachrückerregelung mit Wahlrechtsfreiheit und -gleichheit vereinbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit der Wahl zum Hessischen Landtag vom 2. Februar 2003; Substanziierte Begründung einer Wahlprüfungsbeschwerde; Verfassungsmäßigkeit der Wahlkreiseinteilung; Bildung von Ausgleichsmandaten; Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung des Zweistimmenverfahrens; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Abweisung von Wahlprüfungsbeschwerden zur Wahlkreiseinteilung und Erheblichkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wahlkreiseinteilung und Zwei-Stimmen-Verfahren verfassungsgemäß - Hessische Landtagswahl 2003 gültig - Wahlprüfungsbeschwerden zum großen Teil unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 328
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910
    Die Vorschrift wurde eingefügt, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelung des § 17 Wahlprüfungsgesetz alter Fassung, wonach das Urteil des Wahlprüfungsgerichts mit seiner Verkündung rechtskräftig wurde, für nichtig erklärt hatte (BVerfG, Urteil vom 08.02.2001 - 2 BvF 1/00 -, BVerfGE 103, 111 [125, 136 ff.]).

    Diese Voraussetzung erfüllt das Wahlprüfungsgericht nicht, denn ihm gehören gemäß Art. 78 Abs. 3 HV und § 1 WPG neben zwei Berufsrichtern - den Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts - auch drei Abgeordnete des Hessischen Landtages an (BVerfG, Urteil vom 08.02.2001, a.a.O., S. 139 f.; ebenso: StGH, Beschluss vom 09.08.2000 - P.St. 1547 -, …

    Denn grundsätzlich soll das demokratisch gewählte Parlament durch die Wahlprüfung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 08.02.2001, a.a.O., S. 134).

    Je tiefer und weiter die Wirkungen eines solchen Eingriffs reichen, desto schwerer muss der Wahlfehler wiegen, auf den dieser Eingriff gestützt wird (zu alledem: BVerfG, Urteil vom 08.02.2001, a.a.O., S. 135).

    Die mit der Wahlprüfungsbeschwerde beantragte Ungültigerklärung einer gesamten Wahl setzt einen erheblichen Wahlfehler von solchem Gewicht voraus, dass ein Fortbestand der in dieser Weise gewählten Volksvertretung unerträglich erschiene (BVerfG, Urteil vom 08.02.2001, a.a.O., S. 134).

  • StGH Niedersachsen, 24.02.2000 - StGH 2/99

    Ungültigkeit der Niedersächsischen Landtagswahlen vom 01.03.1998 ;

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910
    Das Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, BVerfGE 89, 243 [253]; Nds. StGH, Urteil vom 24.02.2000 - StGH 2/99 -, DVBl. 2000, S. 627 [628]) und somit der Erheblichkeitsgrundsatz bzw. das Prinzip der potentiellen Kausalität (vgl. dazu Günther, a.a.O., § 52 Rdnr. 20 m.w.N. in Fn. 104) sind Ausfluss eines fundamentalen Prinzips der Demokratie (Art. 65 HV): Ein Wahlfehler kann nur dann gegen den Volkswillen verstoßen, wenn sich ohne ihn die Mehrheit anders gebildet hätte bzw. das Parlament ohne ihn anders zusammengesetzt wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.04.1984 - 2 BvC 2/83 -, BVerfGE 66, 369 [378]; Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 2. Auflage 2001, § 33 Rdnr. 1171).

    Die Rechtsprechung verschiedener Verfassungsgerichte bewertet eine zu große Differenz in der Größe von Wahlkreisen als Verstoß gegen die Wahlgleichheit (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.04.1997 - 2 BvF 1/95 -, BVerfGE 95, 335 [363 ff.] m.w.N.; Nds. StGH, Urteil vom 24.02.2000, a.a.O., S. 627 f.; vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 10.10.2001 - Vf. 2-VII-01 u.a. -, BayVBl. 2002, S. 11 [12], wonach der Grundsatz der Wahlgleichheit die Bildung möglichst gleich großer Stimmkreise erfordere).

    Ebenso hat auch der Staatsgerichtshof des Landes Niedersachsen entschieden (Urteil vom 24.02.2000, a.a.O., S. 628), der zwar von der Verfassungswidrigkeit der dort geltenden Wahlkreiseinteilung ausgegangen ist, aber dennoch die Wahlprüfungsbeschwerde zurückgewiesen hat.

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910
    Die Rechtsprechung verschiedener Verfassungsgerichte bewertet eine zu große Differenz in der Größe von Wahlkreisen als Verstoß gegen die Wahlgleichheit (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.04.1997 - 2 BvF 1/95 -, BVerfGE 95, 335 [363 ff.] m.w.N.; Nds. StGH, Urteil vom 24.02.2000, a.a.O., S. 627 f.; vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 10.10.2001 - Vf. 2-VII-01 u.a. -, BayVBl. 2002, S. 11 [12], wonach der Grundsatz der Wahlgleichheit die Bildung möglichst gleich großer Stimmkreise erfordere).

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur höchst zulässigen Abweichung der Größe unterschiedlicher Wahlkreise orientiert sich maßgeblich daran, der Bildung von nicht ausgleichsfähigen Überhangmandaten entgegenzuwirken (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.04.1997, a.a.O., S. 363).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvC 3/88

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Satz 2 BWahlG

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910
    Das Zwei-Stimmen-System und die damit verbundene Möglichkeit eines Stimmensplittings liegt innerhalb dieses Gestaltungsspielraums (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988 - 2 BvC 3/88 -, BVerfGE 79, 161 [167 f.]).
  • StGH Hessen, 03.07.1968 - P.St. 486

    Volksbegehren - Kein Amtsermittlungsgrundsatz bei Wahlanfechtungsverfahren

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910
    Art. 131 Abs. 1 HV überlässt es dem einfachen Landesgesetz zu bestimmen, in welchen nicht in der Verfassung selbst genannten Fällen der Staatsgerichtshof zu entscheiden hat (StGH, Urteil vom 03.07.1968 - P.St. 486 -, StAnz. 1968, S. 1180 [1182]).
  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910
    Das Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, BVerfGE 89, 243 [253]; Nds. StGH, Urteil vom 24.02.2000 - StGH 2/99 -, DVBl. 2000, S. 627 [628]) und somit der Erheblichkeitsgrundsatz bzw. das Prinzip der potentiellen Kausalität (vgl. dazu Günther, a.a.O., § 52 Rdnr. 20 m.w.N. in Fn. 104) sind Ausfluss eines fundamentalen Prinzips der Demokratie (Art. 65 HV): Ein Wahlfehler kann nur dann gegen den Volkswillen verstoßen, wenn sich ohne ihn die Mehrheit anders gebildet hätte bzw. das Parlament ohne ihn anders zusammengesetzt wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.04.1984 - 2 BvC 2/83 -, BVerfGE 66, 369 [378]; Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 2. Auflage 2001, § 33 Rdnr. 1171).
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910
    Dazu ist es erforderlich, dass die Begründung vom Antragsteller substanziiert wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24.11.1981 - 2 BvC 1/81 -, BVerfGE 59, 119 [124], und vom 12.12.1991 - 2 BvR 562/92 -, BVerfGE 85, 148 [159 f.]; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Auflage 2002, § 49 Rdnr. 20, 17; Aderhold, in: Umbach/Clemens/Dollinger (Hrsg.), Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Auflage 2005, § 48 Rdnr. 33 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910
    Das Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.10.1993 - 2 BvC 2/91 -, BVerfGE 89, 243 [253]; Nds. StGH, Urteil vom 24.02.2000 - StGH 2/99 -, DVBl. 2000, S. 627 [628]) und somit der Erheblichkeitsgrundsatz bzw. das Prinzip der potentiellen Kausalität (vgl. dazu Günther, a.a.O., § 52 Rdnr. 20 m.w.N. in Fn. 104) sind Ausfluss eines fundamentalen Prinzips der Demokratie (Art. 65 HV): Ein Wahlfehler kann nur dann gegen den Volkswillen verstoßen, wenn sich ohne ihn die Mehrheit anders gebildet hätte bzw. das Parlament ohne ihn anders zusammengesetzt wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.04.1984 - 2 BvC 2/83 -, BVerfGE 66, 369 [378]; Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 2. Auflage 2001, § 33 Rdnr. 1171).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910
    Dazu ist es erforderlich, dass die Begründung vom Antragsteller substanziiert wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24.11.1981 - 2 BvC 1/81 -, BVerfGE 59, 119 [124], und vom 12.12.1991 - 2 BvR 562/92 -, BVerfGE 85, 148 [159 f.]; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Auflage 2002, § 49 Rdnr. 20, 17; Aderhold, in: Umbach/Clemens/Dollinger (Hrsg.), Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Auflage 2005, § 48 Rdnr. 33 m.w.N.).
  • StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547

    Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910
    Diese Voraussetzung erfüllt das Wahlprüfungsgericht nicht, denn ihm gehören gemäß Art. 78 Abs. 3 HV und § 1 WPG neben zwei Berufsrichtern - den Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts - auch drei Abgeordnete des Hessischen Landtages an (BVerfG, Urteil vom 08.02.2001, a.a.O., S. 139 f.; ebenso: StGH, Beschluss vom 09.08.2000 - P.St. 1547 -, …
  • VerfGH Bayern, 10.10.2001 - 2-VII-01

    Stimmkreiseinteilung für die Landtagswahlen

  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvC 2/85

    Vorausssetzungen für die Begründetheit einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • StGH Hessen, 11.01.2021 - P.St. 2733

    Urteil über Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Landtagswahl 2018

    Dementsprechend habe der Staatsgerichtshof in seinem Beschluss vom 14. Juni 2006 - P.St. 1910 - festgehalten, dass die in 10 Abs. 5 Satz 2 LWG vorgesehene Bildung von Ausgleichsmandaten bedeute, dass Überhangmandate durch ein Anwachsen der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtages ausgeglichen würden, so dass sich dadurch jedenfalls der Parteienproporz und somit die politische Mehrheit im Hessischen Landtag nicht verändere.

    2014, 934 [936] m.w.N.; zu den inhaltsgleichen Anforderungen des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG : StGH, Beschluss vom 14.06.2006 - P.St. 1910 -, …

    - StGH, Beschluss vom 14.06.2006 - P.St. 1910 -, …

  • StGH Hessen, 13.08.2014 - P.St. 2466

    1. Ein Verfahren über die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof (§ 11 Abs. 3 des

    - BVerfGE 121, 266 [311 f.]; 123, 39 [87]; 129, 300 [344]; siehe dazu auch StGH, Beschluss vom 14.06.2006 - P.St. 1910 -, …
  • VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14

    Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus für ungültig erklärt und

    Für Bundes- oder Landtagswahlen wird bisweilen gefordert, dass für die Anordnung einer Wiederholungswahl ein erheblicher Wahlfehler von einem solchen Gewicht vorliegen müsse, dass ein Fortbestand der in dieser Weise gewählten Volksvertretung "unerträglich" erschiene (so zu einer Europawahl: BVerfG, Urt. v. 09. November 2011 - 2 BvC 4/10 - juris, Rn. 139; hinsichtlich einer Wahl der Bezirksversammlung verneint, wenn sich an den Mehrheitsverhältnissen voraussichtlich nichts Wesentliches ändern würde: VerfG Hamburg, Urt. v. 15. Januar 2013 - 2/11 - juris, Rn. 130 f.; unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes eine fehlerhafte Wahlkreiseinteilung als nicht gewichtig einstufend: StGH Hessen, Beschl. v. 14. Juni 2006 - P.St. 1910 - juris, Leitsatz u. Rn. 58 f.).
  • StGH Hessen, 09.05.2018 - P.St. 2670

    Urteil im einstweiligen Anordnungsverfahren hinsichtlich der Einteilung des

    - StGH, Beschluss vom 14.06.2006 - P.St. 1910 -, …
  • StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223

    Beschluss über eine Wahlprüfungsbeschwerde (Altersgrenze für das aktive und

    Aus § 17 Satz 1 WahlPrG i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 WahlPrG folgt somit, dass grundsätzlich auch Prüfungsgegenstand im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren des Staatsgerichtshofs nur die Gültigkeit bzw. Ungültigkeit von Wahlen ist (vgl. StGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - P.St. 1910 -, StAnz. 2007, 597 ff.).

    2007, 601 ff., sowie P.St. 1910, …

  • VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 10/12

    Beschwerde der Linken - Parteiwechsel führt nicht zu Mandatsverlust

    Bloße Andeutungen oder Vermutungen sind unzureichend (Schreiber, BWG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rdn. 36), andererseits genügt es, einen wesentlichen Wahlfehler und seine Mandatsrelevanz als möglich darzutun (vgl. StGH Hessen, NVwZ 2007, 328).
  • VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639

    Gebot der Konkretisierung der Fehlertatbestände

    Sie gehen über nicht belegte Vermutungen und bloße Andeutungen einer Möglichkeit von Wahlfehlern nicht hinaus, so dass das Verwaltungsgericht sie ohne weitere Ermittlungen als unsubstantiiert zurückweisen konnte (st. Rspr., vgl. z.B. StGH Hessen, B.v. 14.6.2006 - P. St. 1910 - NVwZ 2007, 328, juris Rn. 49 m.w.N.; BayVGH, B.v. 24.6.1998 - 4 ZB 97.2164 - BayVBl 1999, 115/116, juris Rn. 25).
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